Ambulante Straffälligenhilfe
Das Projekt „Ambulante
Straffälligenhilfe für straffällig gewordene Jugendliche“ übernimmt
Teilaufgaben der Jugendgerichtshilfe im Landkreis Bernburg.
Chronik des Projektes
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09/
1993
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Konzept
„Arbeit mit gefährdeten und haftentlassenen Kindern und Jugendlichen“
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11/ 1993
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Beginn der AB-Maßnahme
nach diesem Konzept
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05/ 1994
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Vorlage des modifizierten
Konzeptes „Straffälligenhilfe/ Bewährungshilfe“
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03/ 1995
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Probezeit des Projektes
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07/ 1995
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Erste ehrenamtliche
Gerichtshilfe (Arbeitsleistung Erwachsene)
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08/ 1995
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Erste und seitdem
regelmäßige Sprechstunde der Bewährungshilfe durch den Sozialen Dienst der
Justiz Dessau
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10/ 1995
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Übertragung von Aufgaben
der Jugendgerichtshilfe an den Rückenwind e.V. Bernburg
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01/ 1996
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Verpflichtungsermächtigung
des MJ Sachsen Anhalt für 3 Jahre
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04/ 1996
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Für das Projekt wird
zusätzlich ein Mitarbeiter eingestellt
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11/ 1998
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ABM-Stelle wird
Feststelle, vom Landkreis Bernburg finanziert
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01/ 1999
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nochmalige
Verpflichtungsermächtigung des MJ Sachsen Anhalt für 3 Jahre
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01/ 1999
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Start des Modellprojektes
„Gerichtshilfe bei der Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie
Arbeit“ für Klienten im Landkreis Bernburg
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08/
1999
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organisatorische
Absprachen mit der Staatsanwaltschaft Dessau, dem Sozialen Dienst Dessau und
dem Rückenwind e.V. Bernburg zur Umsetzung des Modellprojektes
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seit 2000
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Beteiligung an der
Arbeitsgruppe „Standardentwicklung“ des Ministeriums der Justiz des Landes
Sachsen-Anhalt
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03/ 2001
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Einstellung eines weiteren
Mitarbeiters zur Umsetzung des Modellprojektes
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09/ 2001
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Ehrung der Partnereinrichtungen durch Justizministerin und Landrat
(Urkunde)
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01/ 2002
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Verpflichtungsermächtigung für JGH 2002 - 2004
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03/ 2005
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Jubiläumsfeier 10 Jahre Ambulante Straffälligenhilfe
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Ziel der Maßnahme ist das jugendadäquates Reagieren auf
delinquentes Verhalten junger Menschen, um Kriminalisierung, Stigmatisierung
sowie Entwicklungsstörungen zu verhindern und die Wiedereingliederung in die
Gesellschaft für straffällige junge Menschen zu fördern.
Den Jugendlichen werden
Folgen straffälligen Verhaltens verdeutlicht, um die Gefahr erneuter Straffälligkeit
zu reduzieren. Besonders in den Sozialen Trainingskursen und den
Einzelbetreuungen erfolgt eine Werte- und Einstellungsbeeinflussung.
2.0.
Beschreibung der Aufgabenfelder der Maßnahme
2.1.
Vermittlung von Arbeitsstunden
Nach richterlichem Beschluss erhalten
die Jugendlichen eine Visitenkarte des Projektes und den Hinweis, sich umgehend
beim Rückenwind e.V. Bernburg zu melden. Neuzuweisungen werden vierzehntägig
mit der Jugendgerichtshilfe ausgetauscht. Sollte sich der Jugendliche bis dahin
nicht gemeldet haben, wird er brieflich zum Erstgespräch eingeladen.
Die Ableistung wird in einem
tabellarischen Nachweis dokumentiert. Hier werden der Tag, die Arbeitszeit, die
ausgeführte Tätigkeit und Bemerkungen zur Ableistung notiert. Nach Abschluss
der Ableistung bzw. zum Stichtag wird die Jugendgerichtshilfe über den Stand
der Auflagenerfüllung informiert.
Die Ableistung erfolgt in
Einrichtungen des Gemeinwesens. Die Arbeitsmaterialien werden von der
Einrichtung oder dem Rückenwind e.V. zur Verfügung gestellt. Die Jugendlichen
sind während der Ableistung durch das Jugendamt versichert. Als
Arbeitsmöglichkeiten stehen zur Verfügung die Bereiche Landschaftsgestaltung,
Reinigung, Hauswirtschaft, Hausmeistertätigkeiten. Bei besonderen Fähigkeiten
(Computerkenntnisse, Sprachkenntnisse o.ä.) können entsprechende Aufgaben
vermittelt werden.
 Diese Klienten wurden ehrenamtlich betreut.
2.2.
Soziale Trainingskurse
1.
Konfliktbewältigung
Der Kurs umfasst drei Einzelgespräche,
zehn bis zwölf Gruppenveranstaltungen, eine Tagesfahrt, ein Intensivwochenende
und eine Abschlussveranstaltung. Er findet einmal wöchentlich statt und dauert
ohne Einzelgespräche ca. 3 Monate. Er ist für bis zu acht Jugendliche, optimal
fünf bis sechs Jugendliche ausgelegt.
Hauptaugenmerk wird auf die
Verdeutlichung der Konflikttheorie (Entstehung, Umgang, Lösungen) gelegt.
Weiterhin werden die verschiedensten Konfliktlösungsstrategien trainiert, indem
die Teilnehmer mit Alltagskonflikten konfrontiert werden.
Als arbeitspraktische
Methode wird der Kurs durch handlungspraktische, erlebnisbetonte und/ oder
lebensrelevante Veranstaltungen ergänzt. Bis auf das Intensivwochenende, das
ein Mix beider Praktiken ist, soll hier Beziehungsarbeit geleistet werden.
| Erlebnispädagogische Maßnahmen 2002 - 2004 |


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sozialpädagogischer Trainingskurs Herbstkurs 2005
Klettern in der sächsischen Schweiz
14. - 17.10.2005
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sozialpädagogischer Trainingskurs Frühjahr 2006
Klettern in der sächsischen Schweiz
April 2006
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2.
Verkehrserziehung
Der Kurs umfasst zwei Einzelgespräche
und neun Gruppenveranstaltungen. Er wird in Abhängigkeit zu den zeitlichen
Möglichkeiten der Teilnehmer organisiert. Alternativ gibt es einmal
wöchentliche Treffen, Wochenendveranstaltungen oder eine Intensivwoche
(Ferien).
Die inhaltlich-methodische Umsetzung ist eine Mischform
aus dem erlebnis-, handlungs- und gesprächs/-themenorientierten Ansatz.
Hauptaugenmerk wird auf
straßenverkehrsrelevante Themen gelegt. Strafrechtliche, zivilrechtliche und
persönliche Konsequenzen werden intensiv beleuchtet. Parallel zu den
thematischen Gesprächen werden ein Projekt zur Verkehrserziehung und
Gruppenveranstaltungen im Bereich Freizeitgestaltung durchgeführt.
3. Kurs für
straffällig gewordene Kinder und Ersttäter
Der Kurs ist als offener
Kurs organisiert und findet einmal wöchentlich statt. Der Zugang erfolgt über
die Diversion oder den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Kreisjugendamtes
(KJA) Bernburg. Die Teilnahme soll als Sanktionsmaßnahme mit entsprechender
Pflicht zur Teilnahme vermittelt werden.
Hauptaugenmerk liegt in der Verdeutlichung von Grenzen und in
der Anleitung zur sinnvollen Freizeitgestaltung. Wir unterstellen dabei
eingeschränkte Fähigkeit bei dieser Zielgruppe und außerdem gering ausgeprägtes
Werteverständnis. Auf diese Schwerpunkte wird der Fokus gerichtet. Zusätzlich
werden im systemischen Ansatz Bedingungen in Elternhaus, Schule und Peergroup
beachtet und entsprechend beraten und Einfluss genommen.
In Absprache mit dem ASD des
KJA kann dieser Kurs auch als Schnupperphase für die Soziale Gruppenarbeit
wirken.
2.3.
Diversion
Die Diversion ist ein Angebot, freiwillig im Vorfeld einer
Verhandlung aktiv zu werden. Zugang erfolgt auf Hinweis durch die Polizei.
Als Angebote, die im jeweiligen Einzelfall
abgeklärt werden, stehen ein oder mehrere Erziehungsgespräch(e), Teilnahme an
einem der Sozialen Trainingskurse, Entschuldigung/ Schadensausgleich beim/ mit
dem Geschädigten oder eine Kurzzeitbetreuung (max. sechs Wochen) zur Auswahl.
Bei erfolgreicher Teilnahme wird die
Staatsanwaltschaft informiert.
2.4.
Einzelbetreuung
Auftrag erfolgt per
richterlicher Weisung oder freiwillig. In den ersten Kontakten wird der Auftrag
und sein Umfang abgeklärt. Eine Betreuung dauert von vier Wochen bis zu einem
Jahr. Sie ist geeignet für Jugendliche und Heranwachsende, die nicht
gruppenfähig sind und/ oder einer intensiveren Hilfe bedürfen.
Angebote sind thematische Gespräche,
die den Jugendlichen befähigen sollen, seine Situation und für ihn reale Lösungsmodelle
zu erkennen. Die Inhalte sind direkt oder indirekt mit den Zielen des Auftrages
verbunden. Schulhilfe, Unterstützung bei Behördengängen und Eltern-/
Familienarbeit sind weitere Bestandteile der Einzelbetreuung.
3.0.
Kooperation und Vernetzung mit Partnern
Hier legen wir besonderen
Wert. Dabei arbeiten wir auf drei Ebenen.
Erstens zur
verfahrensführenden Behörde. Der zuständige Jugendrichter kann ständig direkt
aktuelle Sachstände anfordern. Mit der Jugendgerichtshilfe Bernburg finden
regelmäßige Absprachen statt. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch zum
zuständigen Bewährungshelfer des Sozialen Dienstes der Justiz in Dessau. Hier
werden Informationen den Probanden betreffend ausgetauscht. Entsprechende
schriftliche Zuarbeiten werden geleistet.
Zweitens als
Schnittstellenarbeit zu anderen Beratungs-/ Hilfseinrichtungen oder Behörden.
Beispielhaft sei das Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes, das
Streetworkprojekt und die Drogenberatung genannt.
Die dritte Ebene ist die
Zusammenarbeit mit Partnern, die uns bei der Umsetzung unserer Aufgaben
unterstützen, indem sie Klienten bei der Erfüllung richterlicher Weisungen und
Auflagen betreuen. Da dies oft zusätzlich zur Arbeitsaufgabe, manchmal
ehrenamtlich realisiert wird, legen wir hier sehr großen Wert. Eine Arbeit ohne
diese Partner wäre sonst nicht im verlangten Umfang möglich. Begleitung,
Anleitung und Motivation dieser Partner ist deshalb ebenso eine wichtige
Aufgabe dieser Maßnahme.
4.0.
Fortschreibung der Konzeption
Wir werden auf Grund der
Erfahrungen der letzten Jahre eine umfangreiche Evaluation unserer Arbeit
vornehmen. Dazu sollen einerseits zusätzliche Instrumente der
Qualitätserfassung entwickelt und eingesetzt werden. Andererseits werden wir in
Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe bei den aufkommenden Straftätern
Entwicklungen in der Jugendstraffälligkeit erkennen und Maßnahmen zur Begegnung
negativer Trends einsetzen.
Eventuelle Veränderungen
oder Verschiebungen werden wir ausführlich in den Sachberichten erläutern.
5.0.
Schlussbemerkung
Zu jedem Aufgabenfeld
existieren noch umfangreichere Konzeptionen, die dem Ministerium der Justiz des
Landes Sachsen-Anhalt und dem Kreisjugendamt Bernburg vorliegen. Wir haben
deshalb die Schwerpunkte in dieser Gesamtkonzeption zusammen gefasst.
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