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Ambulante Straffälligenhilfe

Das Projekt „Ambulante Straffälligenhilfe für straffällig gewordene Jugendliche“ übernimmt Teilaufgaben der Jugendgerichtshilfe im Landkreis Bernburg.

Chronik des Projektes

09/ 1993

Konzept „Arbeit mit gefährdeten und haftentlassenen Kindern und Jugendlichen“

11/ 1993

Beginn der AB-Maßnahme nach diesem Konzept

05/ 1994

Vorlage des modifizierten Konzeptes „Straffälligenhilfe/ Bewährungshilfe“

03/ 1995

Probezeit des Projektes

07/ 1995

Erste ehrenamtliche Gerichtshilfe (Arbeitsleistung Erwachsene)

08/ 1995

Erste und seitdem regelmäßige Sprechstunde der Bewährungshilfe durch den Sozialen Dienst der Justiz Dessau

10/ 1995

Übertragung von Aufgaben der Jugendgerichtshilfe an den Rückenwind e.V. Bernburg

01/ 1996

Verpflichtungsermächtigung des MJ Sachsen Anhalt für 3 Jahre

04/ 1996

Für das Projekt wird zusätzlich ein Mitarbeiter eingestellt

11/ 1998

ABM-Stelle wird Feststelle, vom Landkreis Bernburg finanziert

01/ 1999

nochmalige Verpflichtungsermächtigung des MJ Sachsen Anhalt für 3 Jahre

01/ 1999

Start des Modellprojektes „Gerichtshilfe bei der Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit“ für Klienten im Landkreis Bernburg

08/ 1999

organisatorische Absprachen mit der Staatsanwaltschaft Dessau, dem Sozialen Dienst Dessau und dem Rückenwind e.V. Bernburg zur Umsetzung des Modellprojektes

seit 2000

Beteiligung an der Arbeitsgruppe „Standardentwicklung“ des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

03/ 2001

Einstellung eines weiteren Mitarbeiters zur Umsetzung des Modellprojektes

09/ 2001

Ehrung der Partnereinrichtungen durch Justizministerin und Landrat (Urkunde)

01/ 2002

Verpflichtungsermächtigung für JGH 2002 - 2004

03/ 2005

Jubiläumsfeier 10 Jahre Ambulante Straffälligenhilfe

Ziel der Maßnahme ist das jugendadäquates Reagieren auf delinquentes Verhalten junger Menschen, um Kriminalisierung, Stigmatisierung sowie Entwicklungsstörungen zu verhindern und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft für straffällige junge Menschen zu fördern.

 

Den Jugendlichen werden Folgen straffälligen Verhaltens verdeutlicht, um die Gefahr erneuter Straffälligkeit zu reduzieren. Besonders in den Sozialen Trainingskursen und den Einzelbetreuungen erfolgt eine Werte- und Einstellungsbeeinflussung.

2.0. Beschreibung der Aufgabenfelder der Maßnahme

2.1. Vermittlung von Arbeitsstunden

Nach richterlichem Beschluss erhalten die Jugendlichen eine Visitenkarte des Projektes und den Hinweis, sich umgehend beim Rückenwind e.V. Bernburg zu melden. Neuzuweisungen werden vierzehntägig mit der Jugendgerichtshilfe ausgetauscht. Sollte sich der Jugendliche bis dahin nicht gemeldet haben, wird er brieflich zum Erstgespräch eingeladen.

Die Ableistung wird in einem tabellarischen Nachweis dokumentiert. Hier werden der Tag, die Arbeitszeit, die ausgeführte Tätigkeit und Bemerkungen zur Ableistung notiert. Nach Abschluss der Ableistung bzw. zum Stichtag wird die Jugendgerichtshilfe über den Stand der Auflagenerfüllung informiert.

Die Ableistung erfolgt in Einrichtungen des Gemeinwesens. Die Arbeitsmaterialien werden von der Einrichtung oder dem Rückenwind e.V. zur Verfügung gestellt. Die Jugendlichen sind während der Ableistung durch das Jugendamt versichert. Als Arbeitsmöglichkeiten stehen zur Verfügung die Bereiche Landschaftsgestaltung, Reinigung, Hauswirtschaft, Hausmeistertätigkeiten. Bei besonderen Fähigkeiten (Computerkenntnisse, Sprachkenntnisse o.ä.) können entsprechende Aufgaben vermittelt werden.

Fallzahlen
 Diese Klienten wurden ehrenamtlich betreut.

2.2. Soziale Trainingskurse

1. Konfliktbewältigung

Der Kurs umfasst drei Einzelgespräche, zehn bis zwölf Gruppenveranstaltungen, eine Tagesfahrt, ein Intensivwochenende und eine Abschlussveranstaltung. Er findet einmal wöchentlich statt und dauert ohne Einzelgespräche ca. 3 Monate. Er ist für bis zu acht Jugendliche, optimal fünf bis sechs Jugendliche ausgelegt.

Hauptaugenmerk wird auf die Verdeutlichung der Konflikttheorie (Entstehung, Umgang, Lösungen) gelegt. Weiterhin werden die verschiedensten Konfliktlösungsstrategien trainiert, indem die Teilnehmer mit Alltagskonflikten konfrontiert werden.

Als arbeitspraktische Methode wird der Kurs durch handlungspraktische, erlebnisbetonte und/ oder lebensrelevante Veranstaltungen ergänzt. Bis auf das Intensivwochenende, das ein Mix beider Praktiken ist, soll hier Beziehungsarbeit geleistet werden.

Erlebnispädagogische Maßnahmen 2002 - 2004 Erlebnispädagogische Maßnahmen 2002 - 2004 download Erlebnispädagogische Maßnahmen 2002 - 2004 download Erlebnispädagogische Maßnahmen 2002 - 2004 HTML

sozialpädagogischer Trainingskurs Herbstkurs 2005
Klettern in der sächsischen Schweiz
14. - 17.10.2005
Diashow

sozialpädagogischer Trainingskurs Frühjahr 2006
Klettern in der sächsischen Schweiz
April 2006
Diashow

2. Verkehrserziehung

Der Kurs umfasst zwei Einzelgespräche und neun Gruppenveranstaltungen. Er wird in Abhängigkeit zu den zeitlichen Möglichkeiten der Teilnehmer organisiert. Alternativ gibt es einmal wöchentliche Treffen, Wochenendveranstaltungen oder eine Intensivwoche (Ferien).

Die inhaltlich-methodische Umsetzung ist eine Mischform aus dem erlebnis-, handlungs- und gesprächs/-themenorientierten Ansatz.

Hauptaugenmerk wird auf straßenverkehrsrelevante Themen gelegt. Strafrechtliche, zivilrechtliche und persönliche Konsequenzen werden intensiv beleuchtet. Parallel zu den thematischen Gesprächen werden ein Projekt zur Verkehrserziehung und Gruppenveranstaltungen im Bereich Freizeitgestaltung durchgeführt.

3. Kurs für straffällig gewordene Kinder und Ersttäter

Der Kurs ist als offener Kurs organisiert und findet einmal wöchentlich statt. Der Zugang erfolgt über die Diversion oder den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Kreisjugendamtes (KJA) Bernburg. Die Teilnahme soll als Sanktionsmaßnahme mit entsprechender Pflicht zur Teilnahme vermittelt werden.

Hauptaugenmerk liegt in der Verdeutlichung von Grenzen und in der Anleitung zur sinnvollen Freizeitgestaltung. Wir unterstellen dabei eingeschränkte Fähigkeit bei dieser Zielgruppe und außerdem gering ausgeprägtes Werteverständnis. Auf diese Schwerpunkte wird der Fokus gerichtet. Zusätzlich werden im systemischen Ansatz Bedingungen in Elternhaus, Schule und Peergroup beachtet und entsprechend beraten und Einfluss genommen.

In Absprache mit dem ASD des KJA kann dieser Kurs auch als Schnupperphase für die Soziale Gruppenarbeit wirken.

2.3. Diversion

Die Diversion ist ein Angebot, freiwillig im Vorfeld einer Verhandlung aktiv zu werden. Zugang erfolgt auf Hinweis durch die Polizei.

Als Angebote, die im jeweiligen Einzelfall abgeklärt werden, stehen ein oder mehrere Erziehungsgespräch(e), Teilnahme an einem der Sozialen Trainingskurse, Entschuldigung/ Schadensausgleich beim/ mit dem Geschädigten oder eine Kurzzeitbetreuung (max. sechs Wochen) zur Auswahl.

Bei erfolgreicher Teilnahme wird die Staatsanwaltschaft informiert.

2.4. Einzelbetreuung

Auftrag erfolgt per richterlicher Weisung oder freiwillig. In den ersten Kontakten wird der Auftrag und sein Umfang abgeklärt. Eine Betreuung dauert von vier Wochen bis zu einem Jahr. Sie ist geeignet für Jugendliche und Heranwachsende, die nicht gruppenfähig sind und/ oder einer intensiveren Hilfe bedürfen.

Angebote sind thematische Gespräche, die den Jugendlichen befähigen sollen, seine Situation und für ihn reale Lösungsmodelle zu erkennen. Die Inhalte sind direkt oder indirekt mit den Zielen des Auftrages verbunden. Schulhilfe, Unterstützung bei Behördengängen und Eltern-/ Familienarbeit sind weitere Bestandteile der Einzelbetreuung.

3.0. Kooperation und Vernetzung mit Partnern

Hier legen wir besonderen Wert. Dabei arbeiten wir auf drei Ebenen.

Erstens zur verfahrensführenden Behörde. Der zuständige Jugendrichter kann ständig direkt aktuelle Sachstände anfordern. Mit der Jugendgerichtshilfe Bernburg finden regelmäßige Absprachen statt. Eine enge Zusammenarbeit besteht auch zum zuständigen Bewährungshelfer des Sozialen Dienstes der Justiz in Dessau. Hier werden Informationen den Probanden betreffend ausgetauscht. Entsprechende schriftliche Zuarbeiten werden geleistet.

Zweitens als Schnittstellenarbeit zu anderen Beratungs-/ Hilfseinrichtungen oder Behörden. Beispielhaft sei das Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes, das Streetworkprojekt und die Drogenberatung genannt.

Die dritte Ebene ist die Zusammenarbeit mit Partnern, die uns bei der Umsetzung unserer Aufgaben unterstützen, indem sie Klienten bei der Erfüllung richterlicher Weisungen und Auflagen betreuen. Da dies oft zusätzlich zur Arbeitsaufgabe, manchmal ehrenamtlich realisiert wird, legen wir hier sehr großen Wert. Eine Arbeit ohne diese Partner wäre sonst nicht im verlangten Umfang möglich. Begleitung, Anleitung und Motivation dieser Partner ist deshalb ebenso eine wichtige Aufgabe dieser Maßnahme.

4.0. Fortschreibung der Konzeption

Wir werden auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre eine umfangreiche Evaluation unserer Arbeit vornehmen. Dazu sollen einerseits zusätzliche Instrumente der Qualitätserfassung entwickelt und eingesetzt werden. Andererseits werden wir in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe bei den aufkommenden Straftätern Entwicklungen in der Jugendstraffälligkeit erkennen und Maßnahmen zur Begegnung negativer Trends einsetzen.

Eventuelle Veränderungen oder Verschiebungen werden wir ausführlich in den Sachberichten erläutern.

5.0. Schlussbemerkung

Zu jedem Aufgabenfeld existieren noch umfangreichere Konzeptionen, die dem Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt und dem Kreisjugendamt Bernburg vorliegen. Wir haben deshalb die Schwerpunkte in dieser Gesamtkonzeption zusammen gefasst.

 

© 2002 - 2007 by Rückenwind e.V. BernburgZuletzt aktualisiert am 10.05.2006Verantwortlich: F. Pietsch