Spenden
Die sozialen und kulturellen Projekte des Rückenwind e.V. Bernburg könnten allein von öffentlichen Mitteln nicht in dem Umfang und mit dieser Intensität angeboten werden. Darüber hinaus stehen uns oft keine Mittel für notwendige Anschaffungen oder aber Reparaturen zur Verfügung. Von öffentlichen Stellen sind grundsätzlich nur projektbezogene Mittel erhältlich. Die öffentlichen Zuwendungen für soziales Engagement gehen aber Jahr für Jahr zurück. Deshalb müssen wir alle unvorhersehbaren Kosten oder aber personenbezogene Unterstützungen selbst aufbringen.
Mit ihren Spenden, ist es uns möglich Menschen in schwierigen Situationen (z.B. im Kinder- und Frauenschutzhaus) zu helfen. Wenn Sie unsere Arbeit sinnvoll finden, dann können Sie FördererIn werden. Wenn Sie noch ein wenig unsicher sind, dann werfen Sie doch einen Blick auf unsere Projekte.
Ihr Rückenwind e.V. Bernburg
Spenden / Wissenswertes
Änderungen im Spenden-Steuerrecht:
Mit Beginn der Jahres 2000 trat in Deutschland eine Neuregelung des Spenden-Steuerrechts in Kraft, die bis heute nicht nur bei Spendenorganisationen, sondern auch bei Spendern für Verwirrung sorgt. Irritiert zeigen sich Spender und gemeinnützige Vereine auch davon, dass die neu eingeführten Spendenbestätigungen an einen amtlich festgeschriebenen Vordruck gebunden sind. Hiervon abweichende Formulierungen sind nicht erlaubt, weshalb die früher übliche Praxis, auf den Bestätigungen etwa Danksagungen an Spender abzudrucken, nicht mehr gestattet ist.
Tipps zum neuen Spenden-Steuerrecht:
1. Die Spendenbescheinigungen wurden umbenannt und heißen jetzt offiziell "Bestätigungen über Zuwendungen".
2. Vor der gesetzlichen Neuregelung mussten bestimmte Vereine ihre Spenden über eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle leiten. Diese Durchlaufstelle stellte dann auch die Spendenbestätigung aus. Mit der Abschaffung dieser Beschränkung sind jetzt alle steuerbegünstigten Vereine selbst zum Empfang und zur Bestätigung von Spenden berechtigt. Es ist aber weiterhin gestattet, Spenden über eine öffentliche Stelle zu leiten.
3. Nach wie vor kann eine Sammelbestätigung, die mehrere Spenden zusammenfasst, ausgestellt werden. Während es vor der Neuregelung genügte, den Gesamtbetrag am Jahresende zu beziffern, müssen die Bestätigungen jetzt zusätzlich die gespendeten Einzelbeträge mit Zuwendungsdatum auflisten. Darüber hinaus muss jeweils angegeben werden, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
4. Damit das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung anerkennt, muss diese das Datum des letzten finanzamtlichen Freistellungsbescheids bzw. der vorläufigen Bescheinigung enthalten. Spender sollten darauf achten, dass das angegebene Datum nicht länger als fünf bzw. drei Jahre seit Ausstellung der Zuwendungsbestätigung zurückliegt. Sind diese Fristen überschritten, ist die Bestätigung nicht gültig und damit die Zuwendung steuerlich nicht abziehbar.
Regelmäßige Spenden
Eine regelmäßige Spende hilft dem Rückenwind e.V. Bernburg langfristig und dauerhaft wichtige Projekte zu planen - denn dauerhafte Unterstützung garantiert die Finanzierung auf längere Sicht. Von der Idee zur Tat ist der Weg auch in der sozialen Arbeit lang. Ohne ehrenamtliches Engagement und Spenden, als Ergänzung zu den notwendigen öffentlichen Zuschüssen, Eigenmitteln und Einnahmen, sind soziale Dienste dauerhaft nicht anzubieten. Vielleicht möchten Sie bequem einen Bankeinzug einrichten. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf.
fertige Formulare zum Download
Spenden und Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine / Formular des Finanzamtes
Sachzuwendungen an gemeinnützige Vereine / Formular des Finanzamte
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